Förderung · Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: So zahlt die Pflegekasse Ihren Umbau mit
Hinter dem sperrigen Wort steckt ein einfacher Gedanke: Wer pflegebedürftig ist, soll so lange wie möglich zu Hause leben können. Deshalb gibt die Pflegekasse Geld für Umbauten, die das möglich machen, vom Treppenlift über Handlauf und Rampe bis zur Dusche statt Badewanne. Hier steht alles Wichtige auf einer Seite.
Was ist das genau?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbauten in der Wohnung oder am Haus, die die Pflege erleichtern oder Ihnen helfen, selbstständiger zu leben. Grundlage ist § 40 Absatz 4 des Elften Sozialgesetzbuchs.
Typische Beispiele
| Bereich | Beispiele | Mehr dazu |
|---|---|---|
| Treppe | Treppenlift, zweiter Handlauf, Treppengeländer | Treppenlifte · Handlauf |
| Hauseingang | Geländer an der Außentreppe, Rampe, Außenlift | Außentreppe · Rampe · Außenlift |
| Bad | Wanne raus, Dusche rein, Haltegriffe, Klappsitz | Barrierefreies Bad |
Wer bekommt wie viel?
Ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und Person. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis zu 16.720 Euro je Maßnahme. Es ist ein Zuschuss, kein Kredit. Die Höhe entscheidet die Kasse.
Was zählt als eine Maßnahme: und wie oft gibt es den Zuschuss?
Alle Umbauten, die zum Zeitpunkt des Antrags nötig sind, zählen zusammen als eine Maßnahme, auch wenn sie in verschiedenen Räumen liegen oder nacheinander ausgeführt werden. Einen neuen Zuschuss gibt es, wenn sich die Pflegesituation verändert hat.
Das offizielle Beispiel der Pflegekassen: Erst werden Türen verbreitert und eine Rampe gebaut, später, weil die Beweglichkeit nachlässt, der Umbau im Bad. Das sind zwei Maßnahmen.
So stellen Sie den Antrag
- Antrag stellen: bei der Pflegekasse, formlos oder mit dem Formular Ihrer Kasse.
- Kostenvoranschlag beilegen: den erstellen wir nach dem Aufmaß.
- Bescheid abwarten: erst dann den Auftrag erteilen.
- Rechnung einreichen: nach dem Umbau.
Das alles können Sie uns überlassen.
Kostenlose unabhängige Beratung im Hochsauerlandkreis
Die Wohnberatung des Kreises (Fachstelle Pflege, Alter und Behinderung, Eichholzstraße 9, 59821 Arnsberg) berät kostenlos, welche Umbauten in Ihrer Wohnung sinnvoll sind.
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss?
Ab Pflegegrad 1.
Wie oft gibt es den Zuschuss?
Je Maßnahme einmal. Hat sich die Pflegesituation verändert, ist ein neuer Zuschuss möglich.
Kann ich den Antrag nachträglich stellen?
Davon raten wir dringend ab. Stellen Sie den Antrag vorher und warten Sie den Bescheid ab.
Gilt das auch in der Mietwohnung?
Ja, mit Zustimmung des Vermieters.
Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Sie können Widerspruch einlegen. Wir helfen dabei.
Zahlt auch die private Pflegeversicherung?
Ja, sie leistet in gleicher Höhe.
Wir beraten Sie kostenlos.
Treppe, Hauseingang oder Bad: Wir sagen Ihnen, was sinnvoll ist und kümmern uns um den Antrag.
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