Förderung · Pflegegrad 1
Treppenlift mit Pflegegrad 1: Ihnen stehen die vollen 4.180 € zu
Viele Menschen glauben, für einen Zuschuss müsse man „richtig pflegebedürftig" sein. Das stimmt nicht. Beim Zuschuss für den Treppenlift macht die Pflegekasse keinen Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 5 — es gibt in jedem Fall bis zu 4.180 Euro. Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe, und genau sie reicht aus.
Warum gerade Pflegegrad 1 so oft übersehen wird
Pflegegrad 1 bedeutet: Ihre Selbstständigkeit ist „gering beeinträchtigt". Das trifft auf sehr viele Menschen zu, die nie einen Antrag gestellt haben — weil die Knie nicht mehr mitmachen, weil das Treppensteigen unsicher geworden ist, weil der Alltag langsamer geht. Viele davon hätten Anspruch, ohne es zu wissen.
Bei den meisten Pflegeleistungen bringt Pflegegrad 1 nur wenig. Beim Wohnumfeld-Zuschuss ist das anders: Hier zählt allein, dass ein Pflegegrad anerkannt ist — die Höhe des Zuschusses ist bei allen Graden gleich.
Noch kein Pflegegrad? So kommen Sie hin
- Antrag bei der Pflegekasse stellen — formlos, ein Anruf oder Brief an Ihre Krankenkasse genügt. Wir helfen Ihnen dabei.
- Begutachtung zu Hause: Der Medizinische Dienst besucht Sie und schaut sich an, wie Sie im Alltag zurechtkommen. Kein Test, den man „bestehen" muss — seien Sie einfach ehrlich.
- Bescheid abwarten: Die Entscheidung kommt in der Regel innerhalb weniger Wochen. Mit dem anerkannten Pflegegrad stellen wir dann sofort den Zuschuss-Antrag für Ihren Lift.
Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, ob ein Antrag in Ihrem Fall realistisch ist — und drängen Sie zu nichts.
Was das für Ihren Lift bedeutet
Ein Sitzlift für eine gerade Treppe kostet ab 3.500 Euro. Mit den 4.180 Euro Zuschuss ab Pflegegrad 1 kann Ihr Eigenanteil im besten Fall bei null liegen. Bei einer kurvigen Treppe ab 8.000 Euro bleibt ein deutlich kleinerer Betrag, den Sie auch in Monatsraten zahlen können.
Prüfen Sie Ihren Anspruch — kostenlos.
Zwei Minuten Fördercheck oder ein kurzer Anruf: Danach wissen Sie, woran Sie sind.