Förderung
Treppenlift-Zuschuss: bis zu 4.180 € von der Pflegekasse
Ein Treppenlift ist eine größere Anschaffung. Was viele nicht wissen: Sie müssen ihn in den seltensten Fällen komplett selbst bezahlen. Die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 4.180 Euro — und zwar als echten Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer Anspruch hat, wie viel Sie bekommen und worauf Sie unbedingt achten müssen.
Wer bekommt den Zuschuss?
Anspruch haben alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad — schon ab Pflegegrad 1. Sie müssen also nicht schwer pflegebedürftig sein. Es genügt, dass ein Pflegegrad festgestellt wurde und der Treppenlift Ihnen hilft, weiter selbstständig zu Hause zu leben. Auch Mieter haben Anspruch, wenn der Vermieter zustimmt. Und auch für einen gebrauchten Lift gibt es die Förderung.
Wie viel Geld bekommen Sie?
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Person. Das Entscheidende: Er gilt pro anspruchsberechtigter Person im Haushalt. Leben zwei Menschen mit Pflegegrad zusammen — zum Beispiel ein Ehepaar — sind es bis zu 8.360 Euro für dieselbe Maßnahme.
Rechenbeispiel: Ein Sitzlift für eine gerade Treppe kostet 7.000 Euro. Mit einem Zuschuss von 4.180 Euro bleiben 2.820 Euro Eigenanteil. Und auch diesen Betrag müssen Sie nicht auf einmal zahlen — er lässt sich in kleinen Monatsraten finanzieren.
Der häufigste und teuerste Fehler
Der Antrag muss gestellt werden, bevor der Lift gekauft und eingebaut wird.
Wer den Lift erst montieren lässt und danach den Antrag stellt, riskiert eine Ablehnung — und bleibt auf den vollen Kosten sitzen. Das passiert leider oft. Sprechen Sie deshalb mit uns, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Wir kümmern uns um die richtige Reihenfolge.
Wir übernehmen den Antrag für Sie
Formulare, Nachweise, Kostenvoranschläge, Rückfragen der Kasse — das ist für viele Menschen der unangenehmste Teil. Bei uns entfällt er einfach. Wir stellen den Antrag, reichen die Unterlagen ein, halten Kontakt zur Pflegekasse und rechnen am Ende direkt mit ihr ab. Sie unterschreiben einmal und haben mit dem Rest nichts zu tun.
Weitere Fördermöglichkeiten
KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen": Ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro für barrierefreie Umbauten. Der frühere KfW-Zuschuss 455-B wurde zum 1. Januar 2025 eingestellt; der Kredit besteht weiter. Wichtig: Für dieselbe Rechnung lassen sich KfW-Förderung und Pflegekassen-Zuschuss nicht kombinieren.
Steuerlich absetzen: Die Kosten können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater.
Weitere Kostenträger: Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall kommt die Berufsgenossenschaft infrage, bei anerkannter Schwerbehinderung unter Umständen das Integrationsamt.
Häufige Fragen zum Zuschuss
Bekomme ich den Zuschuss auch ohne Pflegegrad?
Nein, ein anerkannter Pflegegrad ist Voraussetzung. Wenn Sie noch keinen haben, kann sich ein Antrag lohnen — wir sagen Ihnen ehrlich, ob das in Ihrem Fall realistisch ist.
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?
Nein. Es ist ein echter Zuschuss, kein Darlehen.
Gilt das auch für Mieter?
Ja, mit Zustimmung des Vermieters.
Bekomme ich den Zuschuss auch für einen gebrauchten Lift?
Ja.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel wenige Wochen. Wir halten Kontakt zur Kasse und informieren Sie über jeden Schritt.
Was passiert, wenn die Kasse ablehnt?
Wir prüfen die Begründung und legen bei Bedarf Widerspruch ein. Auch das übernehmen wir für Sie.
Kostenlos prüfen lassen, was Ihnen zusteht.
In zwei Minuten wissen Sie, ob Sie Anspruch auf den Zuschuss haben. Oder Sie rufen einfach an — wir klären das gemeinsam.