Förderung · KfW-Förderung
KfW-Kredit 159: Die zweite Fördermöglichkeit
Neben dem Zuschuss der Pflegekasse gibt es ein Förderdarlehen des Staates: den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen". Er ist kein Zuschuss, sondern ein zinsgünstiger Kredit — interessant vor allem dann, wenn kein Pflegegrad vorliegt oder ein größerer Umbau ansteht.
Das Wichtigste zum KfW-Kredit 159
- Bis zu 50.000 Euro zinsgünstiges Darlehen pro Wohneinheit — für Treppenlifte und andere barrierefreie Umbauten.
- Ohne Pflegegrad und ohne Altersgrenze: Antragsberechtigt ist, wer umbaut — auch vorsorglich.
- Beantragung über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der KfW — und immer bevor der Auftrag erteilt wird.
- Wichtig zu wissen: Der frühere KfW-Zuschuss 455-B wurde zum 1. Januar 2025 eingestellt. Es gibt aktuell nur noch den Kredit.
KfW oder Pflegekasse — was ist besser?
Für dieselbe Rechnung lassen sich KfW-Förderung und Pflegekassen-Zuschuss nicht kombinieren. In fast allen Fällen gilt: Wenn ein Pflegegrad vorliegt oder erreichbar ist, ist der Zuschuss der Pflegekasse die bessere Wahl — es ist geschenktes Geld, kein Kredit. Der KfW-Kredit ist die Alternative, wenn das nicht geht.
Dazu kommen zwei weitere Wege: Die Kosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen (sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater), und bei einem Arbeits- oder Wegeunfall kommt die Berufsgenossenschaft infrage, bei anerkannter Schwerbehinderung unter Umständen das Integrationsamt.
Wir rechnen es für Sie durch
Welcher Weg für Sie der günstigste ist, hängt von Ihrer Situation ab. Beim Beratungstermin gehen wir die Möglichkeiten gemeinsam durch — verständlich und ohne Fachchinesisch. Den Überblick über alle Wege finden Sie auf der Seite Treppenlift-Zuschuss.
Unsicher, welche Förderung passt?
Ein Anruf genügt — wir sortieren das gemeinsam, kostenlos und unverbindlich.