Förderung · Pflegekasse
Der Zuschuss der Pflegekasse für Ihren Treppenlift
Die Pflegekasse ist der wichtigste Geldgeber, wenn es um Ihren Treppenlift geht. Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI: Ein Treppenlift zählt dort als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme" — also als Umbau, der Ihnen hilft, weiter selbstständig zu Hause zu leben. Hier erklären wir in Ruhe, wie dieser Zuschuss funktioniert.
Ein echter Zuschuss — kein Darlehen
Das Wichtigste zuerst: Das Geld der Pflegekasse müssen Sie nicht zurückzahlen. Es ist kein Kredit und keine Leihgabe, sondern eine Leistung Ihrer Pflegeversicherung, in die Sie Ihr Leben lang eingezahlt haben. Sie steht Ihnen zu.
Der Zuschuss gilt für die gesamte Maßnahme — den Lift selbst, eine maßgefertigte Schiene und die Montage. Bezahlt wird pro Maßnahme, nicht pro Bauteil.
Was zahlt die Pflegekasse konkret?
- Bis zu 4.180 Euro pro anspruchsberechtigter Person — schon ab Pflegegrad 1.
- Bis zu 8.360 Euro, wenn zwei Menschen mit Pflegegrad im selben Haushalt leben — zum Beispiel ein Ehepaar.
- Auch Mieter haben Anspruch, wenn der Vermieter dem Einbau zustimmt.
- Verschlechtert sich Ihre Situation später deutlich, kann für eine neue Maßnahme erneut ein Zuschuss möglich sein.
Die genaue Höhe entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Wir prüfen Ihren Anspruch vorab kostenlos.
So läuft die Abrechnung bei uns
Sie müssen das Geld nicht vorstrecken und keiner Kasse hinterhertelefonieren: Wir stellen den Antrag vor dem Einbau, reichen Kostenvoranschlag und Unterlagen ein und rechnen am Ende direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Auf Ihrer Rechnung steht von Anfang an nur Ihr Eigenanteil.
Wie der Antrag im Einzelnen abläuft, lesen Sie hier: Antrag stellen — Schritt für Schritt. Und falls noch kein Pflegegrad vorliegt: Schon Pflegegrad 1 genügt.
Wie viel zahlt Ihre Pflegekasse?
Der Fördercheck sagt es Ihnen in zwei Minuten — oder Sie rufen einfach an.