Badumbau: bis 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse 2026
Siegfrieds TreppenlifteTreppenlifte · Barrierefreie Bäder
0179 1627258 Kostenloses Aufmaß

Förderung · Badumbau

Zuschuss für den Badumbau: bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse

Wanne raus, Dusche rein: Genau diesen Umbau nennen die Pflegekassen als Beispiel für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Wer einen Pflegegrad hat, kann für den Badumbau bis zu 4.180 Euro Zuschuss bekommen. So geht es.

Wer bekommt den Zuschuss?

Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben. Auch in der Mietwohnung, mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters.

Wie viel gibt es?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und Person, bei zwei Menschen mit Pflegegrad im Haushalt bis zu 8.360 Euro. Insgesamt sind bei mehreren Pflegebedürftigen bis zu 16.720 Euro je Maßnahme möglich. Mehr als der Umbau tatsächlich kostet, zahlt die Kasse nicht. Wie viel sie in Ihrem Fall übernimmt, entscheidet sie selbst.

Was gefördert wird

  • Badewanne durch eine Dusche mit niedrigem Einstieg ersetzen
  • Haltegriffe, ein höheres WC, ein unterfahrbares Waschbecken, wenn sie zum Umbau gehören

Reine Modernisierung ohne Bezug zur Pflege, zum Beispiel neue Fliesen aus optischen Gründen, wird nicht gefördert.

Was als „eine Maßnahme" zählt

Wichtig: Was als „eine Maßnahme" zählt

Alles, was zum Zeitpunkt des Antrags nötig ist, zählt für die Pflegekasse als eine Maßnahme, auch wenn es mehrere Umbauten sind. Handlauf, Außengeländer und Dusche zusammen ergeben also höchstens 4.180 Euro je Person. Verändert sich Ihre Situation später, kann es erneut einen Zuschuss geben.

Deshalb planen wir mit Ihnen offen, was jetzt wirklich nötig ist, statt Ihnen mehr anzubieten, als Sie brauchen.

Der häufigste Fehler

Antrag vor dem Auftrag stellen und den Bescheid abwarten. Sonst droht die Ablehnung.

Weitere Förderung

KfW-Kredit 159: zinsgünstig bis 50.000 Euro, über die Hausbank, vor Auftragserteilung.

KfW-Zuschuss 455-B: seit 31. Juli 2026 ausgeschöpft, neue Anträge sind derzeit nicht möglich.

NRW.BANK: Förderdarlehen mit Tilgungsnachlass für Eigentümer mit geringerem Einkommen, bei Pflegegrad bis zu 50 Prozent Nachlass.

Steuer: 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Mit KfW-Kredit oder Zuschuss kann das ausgeschlossen sein, fragen Sie Ihren Steuerberater.

Häufige Fragen

Bekomme ich den Zuschuss auch bei Pflegegrad 1?

Ja.

Kann ich Treppenlift und Bad gleichzeitig fördern lassen?

Wenn beides jetzt nötig ist, zählt es zusammen als eine Maßnahme mit bis zu 4.180 Euro je Person. Wir rechnen Ihnen das offen vor.

Wer stellt den Antrag?

Formal Sie, praktisch wir: Wir bereiten alles vor, Sie unterschreiben.

Wie lange dauert die Entscheidung?

In der Regel drei Wochen, mit Begutachtung durch den Medizinischen Dienst fünf Wochen.

Wir prüfen das kostenlos für Sie.

Ein Anruf genügt. Wir sagen Ihnen, womit Sie rechnen können und stellen den Antrag mit Ihnen.

Anrufen: 0179 1627258 Per WhatsApp fragen

Montag bis Freitag, 8:00 bis 19:00 Uhr. Kein Callcenter. Sie sprechen direkt mit uns.

Mehr zur Förderung

Anrufen WhatsApp