Lassen Sie sich nicht von den Kosten abschrecken — es gibt viele Wege zur Förderung.
Bei vorhandenem Pflegegrad (1–5) haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ein Treppenlift fällt in diese Kategorie.
Wichtig: Leben beide Partner im Haushalt und haben jeweils einen Pflegegrad, sind sogar bis zu 8.360 € Förderung möglich.
Wir helfen Ihnen beim gesamten Antrag — kostenlos und ohne bürokratischen Aufwand für Sie.
Neben der Pflegekasse gibt es weitere Wege, die Kosten zu senken.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite bis zu 50.000 € für barrierefreien Umbau (Programm 159).
Kombinierbar mit dem Pflegekassen-Zuschuss.
Die Kosten für einen Treppenlift können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Sprechen Sie Ihren Steuerberater an — wir liefern alle nötigen Unterlagen.
Keine Einmalzahlung nötig. Wir bieten flexible Ratenzahlung — damit Sie sich jetzt schon absichern können.
Individuelle Konditionen besprechen wir gerne persönlich.
Wir übernehmen den Papierkram — Sie lehnen sich zurück.
Wir klären gemeinsam, welche Förderung für Sie in Frage kommt.
Wir helfen beim Ausfüllen und Einreichen — vor der Montage.
In der Regel innerhalb weniger Wochen. Dann geht's los.
Der Zuschuss wird direkt an Sie ausgezahlt oder verrechnet.
Ja, für den Zuschuss der Pflegekasse ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung.
Der Antrag muss vor dem Einbau bei der Pflegekasse eingereicht werden. Deshalb kümmern wir uns gemeinsam rechtzeitig darum.
Ja, der Zuschuss der Pflegekasse und der KfW-Kredit sind kombinierbar. So können Sie die Kosten weiter senken.
In der Regel 2–4 Wochen. Bei dringenden Fällen kann es auch schneller gehen. Wir bleiben für Sie dran.
Wir klären für Sie, welche Zuschüsse möglich sind. Unverbindlich und ohne Papierkram.
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